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9 - 16 Uhr
Kaffee-Catering
Business-Catering
Weilheimer Str. 9
86911 Dießen

AGB

Foto | Maria Schinz

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen Bohne 37 (vertreten durch Stefanie Grewel, Weilheimer Str. 9, 86911 Dießen am Ammersee) – nachfolgend „Bohne 37“ genannt – und den jeweiligen VertragspartnerInnen – nachfolgend „Kunde“ genannt.

1 – Geltungsbereich

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Bohne 37 und ihren Kunden gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Bohne 37 hätte ihrer Geltung zugestimmt.

2 – Vertragsschluss

Angebote von Bohne 37 sind für eine Dauer von 14 Tagen gültig. Danach erteilt der Kunde den Auftrag oder der Termin wird von Bohne 37 wieder freigegeben. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit der Annahme von Bohne 37 in Form einer Auftragsbestätigung.

Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Speisen und Getränken sowie die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum. Ein Widerrufsrecht gemäß §312g Abs. 1 BGB besteht daher gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

Vertragsänderungen und/oder Ergänzungen bedürfen Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Bohne 37.

3 – Preise, Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Mindestauftragssumme beträgt 790 Euro netto.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden.

Falls die Rechnungsanschrift, in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger rechtzeitig bekanntzugeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.

4 – Termine, Veranstaltungsablauf

Bohne 37 trifft zwischen 30 und 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort ein. Bohne 37 ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt dies im Einzelfall nicht, so gesteht der Kunde eine Toleranz von bis zu 30 Minuten zu.
Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, leistet Bohne 37 keinen Schadenersatz.

Alle vorhersehbaren Veränderungen wie Teilnehmerzahlen, Veranstaltungsort und/oder Veranstaltungsdauer sind Bohne 37 spätestens fünf Tage vor Beginn schriftlich mitzuteilen.
Der Veranstalter verpflichtet sich, Bohne 37 spätestens drei Tage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf mitzuteilen, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.

5 – Gewährleistung, Bruch und Verlust 

Bei Lieferung von fertig zubereiteten Speisen (Fingerfood, Kuchen, Desserts,…) gelten die folgenden Regelungen:
– Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit auf maximal drei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von Bohne 37
– Bohne 37 übernimmt für unsachgemäße Lagerung der Speisen ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Veranstalter keine Haftung

Mit Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Veranstalter pfleglich zu behandeln und vollständig zurückzugeben. Bis zur Abholung und Übernahme durch uns haftet der Veranstalter im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.
Entstehen Schäden an Gegenständen, die Bohne 37 dem Kunden zur Verfügung gestellt hat, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, ist der Kunde zum Schadenersatzpflicht verpflichtet.

Bohne 37 ist dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6 – Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorgen zu tragen, dass der geplante Aufstellungsort die Anforderungen von Bohne 37 erfüllt. Diese sind im Speziellen:

– ein ebener Standort von min. 3×2 Meter, belastbar mit 500kg
– Wege und Durchfahrten zum Aufstellort müssen für Maße und Gewicht des Kaffee-Mobils ausgelegt sein
– ein 230V/Schuko mit 16A Absicherung oder ein 16A/Starkstrom Anschluss in Reichweite von 20 Metern
– Zugang zu Trinkwasser in angemessener Entfernung zum Auffüllen des Tanks

7 – Stornierung 

Buchung:
Tritt der Kunde vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, fallen Stornogebühren an.
Diese betragen bei Stornierung:
– bis vier Wochen vor Veranstaltungstag 25% der Gesamtsumme
– bis 14 Tage vor Veranstaltungstag 50% der Gesamtsumme
– bis sieben Tage vor Veranstaltungstag 75% der Gesamtsumme
– bis 48 Stunden vor Veranstaltungstag 100% der Gesamtsumme

Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen.

Baristakurs:
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor dem Termin werden 20% der Teilnahmegebühr als Bearbeitungskosten einbehalten, danach der volle Betrag, es sei denn, ein/e Ersatzteilnehmer/in wird gestellt.

Anzahlungen sind von einer Rückzahlung generell ausgeschlossen.

8 – Sonstige Bedingungen, Nutzungsrechte

Der Kunde stimmt mit seiner Auftragserteilung zu, dass er in unserer Referenzliste (auch online) genannt werden darf.

Bohne 37 ist berechtigt, alle während der Durchführung des Auftrages aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild und Filmmaterial, uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und Präsentationszwecke zu nutzen.

Sollte die Nennung oder Veröffentlichung von Bild und/oder Filmmaterial nicht gewünscht sein, kann der Kunde dies durch eine Mail mitteilen. Die Dokumentation bzw. Referenznennung wird dann gelöscht.

9 – Beanstandungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für den Fall, dass der Kunde Beanstandungen erheben will, kann er diese per E-Mail oder schriftlich an die Firmenanschrift vorbringen.

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand Landsberg.

10 – Nebenabreden, Schriftform, salvatorische Klausel

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes bleibt unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung im Interesse und Bedeutung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelungen dieses Vertrages eine von den Vertragsparteien nicht beabsichtigte Lücke aufweisen.

Stand: 01.03.2024

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